Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Bekanntmachung der Gemeinde Hasselroth

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth am 12.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 01.08.2002

§ 1 Aufhebung der Satzung

Die Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 01.08.2002 wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden

Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Hasselroth, den 13.12.2024

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Hasselroth

Matthias Pfeifer
Bürgermeister