Bekanntmachung der Gemeinde Hasselroth
Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I Satz 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth am 12.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Aufhebung der Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 01.08.2002
§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 01.08.2002 wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden
Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Hasselroth, den 13.12.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hasselroth
Matthias Pfeifer
Bürgermeister