Auslage des Jahresabschlusses der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2019
I. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth hat in ihrer 30. öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 14. November 2024, gemäß §§ 51, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 beschlossen. Die Gemeindevertretung erteilt aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 08. Oktober 2024 dem Gemeindevorstand für das Rechnungsjahr 2019 Entlastung.
II. Der Jahresabschluss der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von Montag, den 25. November 2024 bis einschließlich Donnerstag, den 05. Dezember 2024 im Rathaus der Gemeinde Hasselroth, OT Neuenhaßlau, Bodo-Käppel-Platz 1, während der Dienststunden öffentlich aus.
Hasselroth, den 20. November 2024
Der Gemeindevorstand
gez. Pfeifer
Bürgermeister