Auslegung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2020
I. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselroth hat in ihrer 33. öffentlichen Sitzung am Donnerstag, den 13.02.2025, gemäß §§ 51, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020 beschlossen. Die Gemeindevertretung erteilt aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.11.2024 dem Gemeindevorstand für das Rechnungsjahr 2020 Entlastung.
II. Der Jahresabschluss der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von Montag, den 24.Februar 2025 bis einschließlich Donnerstag, den 06.März 2025 im Rathaus der Gemeinde Hasselroth, OT Neuenhaßlau, Bodo-Käppel-Platz 1, während der Dienststunden öffentlich aus.
Hasselroth, den 18. Februar 2025
Der Gemeindevorstand
gez. Matthias Pfeifer
Bürgermeister