Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 92 (5) Nr. 2 HGO, § 102 (4) HGO, § 103 (2) HGO, sowie § 105 (2) HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsausgleich und den Festsetzungen § 2, § 3 und § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung die Genehmigung

der Gemeinde Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2024:

           

  1. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO

 

  1. zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt werden, in Höhe von bis zu

 

1.430.000 €
(in Worten: Eine Millionen Vierhundertdreißigtausend Euro)

gemäß § 97a Nr. 3 i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO

 

  1. zur Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

2.750.000 €
(in Worten: Zwei Millionen Siebenhundertfünfzigtausend Euro)

gemäß § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO

 

  1. zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von bis zu

500.000,00 €

(in Worten: Fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

 

 

Gelnhausen, den 09.02.2024

Main-Kinzig-Kreis

- Der Landrat -

Im Auftrag

gez. Dill, Oberamtsrat


 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von

Donnerstag, den 15.02.2024 bis einschließlich Montag, den 26.02.2024

während der allgemeinen Dienst- und Sprechstunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus Hasselroth/OT Neuenhaßlau, Bodo-Käppel-Platz 1, Zimmer 20a öffentlich aus.

 

Hasselroth, den 12.02.2024

Der Gemeindevorstand

Pfeifer

Bürgermeister