Rathaus der Gemeinde Hasselroth

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters in der Gemeinde Hasselroth 13. Oktober 2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters in der Gemeinde Hasselroth ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten                                    5.868
Zahl der Wählerinnen und Wähler                        2.618
Zahl der gültigen Stimmen                                    2.598
Zahl der ungültigen Stimmen                               20
Die Wahlbeteiligung betrug                                  44,61 %

Die für den einzelnen Bewerber Matthias Pfeifer abgegebenen gültigen Ja-Stimmen und
gültigen Nein-Stimmen verteilen sich wie folgt:                               

Lfd. Nr. /

Bewerber

Träger des Wahlvorschlages

 

Stimmen

Prozent

1

Pfeifer, Matthias

 

Soziale Wählergemeinschaft Hasselroth                                   -SWG-

Ja-Stimmen

2.314

89,07

 Nein-Stimmen

    284

 10,93


Auf den Bewerber Matthias Pfeifer sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Ja-Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Hasselroth für die am 01.04.2025 beginnende Amtszeit für die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist entsprechend § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der

Gemeinde Hasselroth
z.Hd. Frau Susanne Lauck
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth

eingereicht werden und sind im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hasselroth, den 15. Oktober 2024                                         

Susanne Lauck                                                                      
Gemeindewahlleiterin