Öffentliche Bekanntmachung Nachrücker in der Gemeindevertretung
Gemäß § 33 ff des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit bekannt:
der nachstehende für die Gemeindevertretung am 14. März 2021 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Andreas Franke
ist mit Wirkung vom 20.01.2025 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich das Ausscheiden gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 KWG fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 3 KWG stelle ich hiermit fest, dass an die Stelle des ausgeschiedenen Gemeindevertreters, Herrn Andreas Franke, der nachstehende noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Thomas Vehring
nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann gemäß §§ 34 und 25-27 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Hasselroth, 05.02.2025
Kai Trageser
Stv. Gemeindewahlleiter