Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Hasselbachs (Bimmingsbachs) von der Gemarkung Neuses (km 9,1)
bis zur Einmündung in die Kinzig (km 0,0) in den Gemeinden Freigericht und Hasselroth so- wie in der Stadt Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) Vom 18. September 2024