Vermietung von sozial gefördertem Wohnraum
Im Wohnhaus in der Kirchgasse 50 in Neuenhaßlau sind voraussichtlich ab dem 01.10.2024 zwei Wohnungen zu vermieten. Eine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Die zweite Wohnung ist im 1. Obergeschoss. Beide sind jeweils rund 55 m² groß. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Wohnungen nur an den berechtigten Personenkreis (berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung) vermietet werden können. Es ist daher notwendig, die Berechtigung über einen Wohnberechtigungsschein nachzuweisen. Diesen können Sie direkt beim Ordnungsamt, Herrn Trageser (Tel: 06055/880622) beantragen.
Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Hasselroth ist. Interessenten für diese Wohnung bewerben sich bitte schriftlich, mit den entsprechenden Nachweisen, bis zum 31.08.2024 direkt beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hasselroth, Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth.