Vertretung
Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung Hasselroth besteht aus 27 Mitgliedern. Sie beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde (§ 50 Hessische Gemeindeordnung -HGO). Dazu gehören zum Beispiel die Beschlüsse über den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Satzungen, die Haushaltssatzung und das Investitionsprogramm sowie die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll (§ 51 HGO). Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands. Die Gemeindevertretung tagt in der Regel öffentlich (§ 52 HGO). Die Gemeindevertretung tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens einmal in zwei Monaten. Die Wahlen zur Gemeindevertretung finden alle fünf Jahre an einem Sonntag im März statt.