Fachwerkhaus mit Glockenturm hinter einem Baum

Widerspruchsbelehrung

Widerspruchsbelehrung zur Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk - Information des Vorzimmers

Gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen geben. Bei der Gemeinde Hasselroth wird die Weitergabe über das Vorzimmer des Bürgermeisters gehandhabt.

Folgende Daten dürfen übermittelt werden:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Anschrift sowie
  • Datum und Art des Jubiläums



Veröffentlicht werden Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, danach jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Folgende Ehejubiläen werden veröffentlicht: Goldenen Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit.

Aktuell erfolgt die Veröffentlichung im Mittelhessen-Boten, in der Gelnhäuser Neuen Zeitung und im Hanauer Anzeiger.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch kann in Form einer Übermittlungssperre bei der Meldebehörde eingelegt werden oder formlos beim Vorzimmer gemeldet werden 

Zu beachten ist hierbei, dass der Widerspruch rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläumsdatum eingelegt wird. Ihr Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf.

Bitte beachten: bei einer Übermittlungssperre erfolgt keine Gratulation der Gemeinde, da Ihr Jubiläum in diesem Fall nicht mehr übermittelt wird.